Urteil: Audi verliert vor dem Bundesgerichtshof - Verbraucherhilfe24

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25. November 2021

Dieselgate

Urteil: Audi verliert vor dem Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) verurteilt Fahrzeughersteller Audi im Diesel-Abgasskandal.

Audi-Verantwortliche haben alles gewusst

Wussten Verantwortliche bei der Audi AG von manipulierten Dieselmotoren, die VW lieferte? Diese Frage stand heute im Mittelpunkt einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH). Jetzt ist die Entscheidung der Richter in Karlsruhe gefallen: Ja, die Verantwortlichen haben dies gewusst.

Entsprechend verurteilte der BGH nun erstmals Audi im Diesel-Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz (Urteile vom 25.11.2021, VII ZR 238/20, VII ZR 243/20, VII ZR 257/20, VII ZR 38/21, Urteil Nr. 216/2021).

Arglistige Täuschung

Bei dem Urteil ging es um vier Fälle von Dieselbesitzern, die Audi auf Schadenersatz verklagten. In den Fahrzeugen ist ein VW-Diesel-Motor vom Typ EA189 verbaut.

Zitat vom BGH: „Die Beklagte handelte sittenwidrig, indem sie Fahrzeuge mit dem von der Volkswagen AG gelieferten Motor EA 189 … in den Verkehr brachte, obwohl nach den tatrichterlichen Feststellungen wenigstens eine verantwortlich für sie handelnde Person wusste, dass der Motor mit einer auf arglistige Täuschung des KBA abzielenden Prüfstandserkennungssoftware ausgestattet war.“

Das bedeutet: Verantwortliche Mitarbeiter bei Audi haben von den manipulierten Motoren gewusst – und dennoch – bewusst – zugelassen, dass sie verbaut wurden.

Richter folgten der Vorinstanz

Damit folgt der Bundesgerichtshof der Vorinstanz, dem Oberlandesgericht München. Hier bejahten die Richter ebenfalls die Frage, ob man bei Audi von den illegalen Abschalteinrichtungen Kenntnis hatte.

Erst Anfang des Jahres 2021 entschieden die Richter des BGH: Dieselkläger müssen konkrete Anhaltspunkte liefern für die Behauptung, dass Audi-Verantwortliche von dem Betrug bei VW wussten. Der BGH schloss jedoch nicht aus, dass Audi auch für Motoren hafte, die von VW stammen und bei Audi verbaut wurden.