Umbaukosten mit angerechnet
Gegen Fahrzeughersteller Porsche wurde ein spektakuläres Urteil erzielt: So erhält der Käufer eines Porsche Cayenne S einen Schadensersatz in Höhe von 123.788 Euro – eine Summe, die sogar über dem ursprünglichen Kaufpreis liegt. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Bonn (Urteil vom 21.09.2021, Az. 1 O 359/20).
In dem Fall ging es um einen echten Luxuswagen: Der Kläger kaufte den Porsche mit dem Motortyp EA898 im Jahr 2014 für 107.884 Euro. Später baute er das Fahrzeug für noch einmal 62.500 Euro aufwändig um. Das Besondere: Diese Umbaukosten berücksichtigten die Richter bei der Schadensersatzklage.
Schadensersatz ist nach wie vor möglich
Obwohl noch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen wurde, ergab sich eine Schadensersatzsumme, die über dem Kaufpreis liegt.
Sicherlich ist das ein ungewöhnlicherer Fall. Dennoch zeigt auch dieses Urteil erneut, dass erfolgreiche Dieselskandal-Schadensersatzklagen gegen Fahrzeughersteller nach wie vor möglich sind.
Für den Porsche Cayenne liegt ein Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor. Bei Messungen wurde festgestellt, dass die Abgaswerte des Porsche Cayenne S Diesel fast zwölfmal höher sind als erlaubt.