Aktuelle Termine Musterfeststellungsklage
Am 30. September 2019 geht die Musterfeststellungsklage gegen VW in die erste Runde. An diesem Tag findet die erste mündliche Verhandlung in Braunschweig statt. Vom VW-Abgasskandal Betroffene können sich noch bis zu diesem Termin anmelden. Entsprechend kann man sich auch bis zu diesem Termin noch aus der MFK austragen.
Was ist eine Musterfeststellungsklage?
Die Musterfeststellungsklage, auch MFK abgekürzt, ist eine sogenannte zivilrechtliche Verbandsklage. Sie wurde zum 1. November 2018 von der Bundesregierung eingeführt (§ 607 Absatz 1 ZPO).
Mit der MFK wollte die Regierung ein Instrument schaffen, mit dem mehrere Geschädigte ihre Ansprüche durchsetzen können. Entsprechend soll sie vor allem denen helfen, die nicht über die finanziellen Mittel für einen Rechtsstreit verfügen oder die keine Rechtsschutzversicherung haben.
Die Musterfeststellungsklage gegen VW war die erste Form der MFK in Deutschland. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reichte sie am 1.11.2018 ein. Unterstützt wird der vzbv dabei vom ADAC, der als Kooperationspartner fungiert.
Seit Einführung wurden in Deutschland fünf Musterfeststellungsklagen eingereicht. Eine davon ist die der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig zu. Hier geht es um Zinsansprüche in Sparverträgen. Diese MFK wurde ebenfalls zugelassen. Weiterhin gibt es eine Musterfeststellungsklage des Münchner Mietervereins gegen eine Immobilien-GmbH.
Ist eine Musterfeststellungsklage eine Sammelklage?
Nein. Eine Musterfeststellungsklage ist nicht das gleiche, wie die aus den USA bekannte Sammelklage. Diese Form der zivilrechtlichen Klage gibt es so nur in den USA. Im Gegensatz zur Musterfeststellungsklage werden Sammelklagen von Anwälten beantragt. Bei der Musterfeststellungsklage werden dagegen Verbraucherverbände ins Rennen geschickt.
Die Verbände bündeln die umstrittenen Fragen und lassen sie verbindlich formulieren. Achtung: Nicht jeder Verband kann eine MFK führen. Die Verbände müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Klagebefugnis zu bekommen.
Sogenannte „qualifizierte Einrichtungen“ haben zum Beispiel eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern. Oder sie dürfen nur eine bestimmte Menge an finanziellen Mitteln durch Zuwendungen von Unternehmen bekommen. Alle Voraussetzungen für die Musterfestellungsklage sind im Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage geregelt.
Was bringt die Musterfeststellungsklage gegen VW?
Anders als bei der Sammelklage in den USA bringt die MFK erst mal nur einen „Bescheid“ – kein Urteil. Denn: Bei der MFK handelt es sich um ein Feststellungsurteil. Danach müssen Diesel-Geschädigte ihre Schadensersatzansprüche noch selbst vor Gericht durchsetzen.
Mit einem positiven Ausgang der MFK wäre das dann sicher einfacher. Aber: VW hat bereits angekündigt, dass die Musterfeststellungsklage wohl bis zu vier Jahren dauern wird. Der Konzern plant offensichtlich, auf Zeit spielen. Es wird also lange dauern, bis Verbraucher einen Bescheid bekommen.
In dieser Zeit verlieren die Autos weiter an Wert – ein Aspekt, den VW sicherlich in seine Taktik mit einbezieht.
VW-Musterfeststellungsklage – Vor- und Nachteile
Die MFK hat einen Vorteil: Sie ist kostenlos. Jedoch ist unklar, wie lange die MFK gegen VW dauern wird. Darüber hinaus ist es ungewiss, wie sie ausgehen wird. Dabei besteht durchaus die Möglichkeit, dass kein Schaden festgestellt wird.
Und: Im besten Fall wird nur geklärt, dass Schadensersatzanspruch besteht. Wie hoch dieser Anspruch ist, wird bleibt offen. Wer sich weiterhin zur Musterfeststellungsklage angemeldet hat, muss abwarten. Er kann dann nicht mehr austreten und parallel klagen.
Welche Voraussetzungen für die Musterfeststellungsklage gegen VW müssen erfüllt werden?
Nur bestimmte Fahrzeuge werden zur Musterfeststellungsklage gegen VW zugelassen. Dazu gehören die Fahrzeuge mit dem VW-Motor EA 189. Fahrzeuge mit dem Nachfolgemotor EA 288 sind nicht dabei.
Welche Voraussetzungen für die Musterfeststellungsklage gegen VW müssen erfüllt werden?
Nur bestimmte Fahrzeuge werden zur Musterfeststellungsklage gegen VW zugelassen. Dazu gehören die Fahrzeuge mit dem VW-Motor EA 189. Fahrzeuge mit dem Nachfolgemotor EA 288 sind nicht dabei.