Thermofenster verstößt womöglich gegen Europarecht
Das sogenannte Diesel-Thermofenster, eine mutmaßlich unzulässige Abschalteinrichtung, ist nach wie vor ein Streitpunkt im Abgasskandal. Jetzt beschäftigt sich damit der Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Generalanwalt Athanasios Rantos hat in seinen Schlussanträgen in Bezug auf mehrere Dieselklagen festgestellt: Das Thermofenster kann eine Abschalteinrichtung darstellen und damit gegen Europarecht verstoßen. Weil mit der Vorrichtung des Thermofensters Dieselabgase nur in einem bestimmten Temperaturbereich gereinigt werden, werde die Wirksamkeit der Abgasreinigung minimiert, so Rantos.
Verbraucherfreundliches Urteil erwartet
Zugrunde liegen drei Verfahren im Diesel-Abgasskandal, die vor österreichischen Gerichten verhandelt wurden. In Österreich wird VW von Kunden verklagt, deren Diesel wohl erst über das Software-Update ein Thermofenster erhielten. Dabei geht es um Fahrzeuge mit dem Motortyp EA189.
Die Aussage des EuGH-Generalanwalts widerspricht der aktuellen Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof (BGH). Bei Schadensersatzklagen gegen Daimler in Bezug auf den Einsatz des Thermofensters hatte der BGH Ansprüche verneint.
„Folgt man dem Generalanwalt, dann fahren auf Europas Straßen weiterhin unzählige Dieselautos mit illegalen Abschalteinrichtungen„, so Sven Giegold, Sprecher der deutschen Grünen im Europaparlament.
Wann ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof fallen wird und wie letztendlich entschieden wird, ist noch nicht klar. Oft folgen die Richter in ihren Urteilen jedoch den Schlussanträgen der Generalanwälte, so auch im letzten Urteil vom 17. Dezember 2020. Damals erklärte der EuGH Diesel-Abschalteinrichtungen für unzulässig.