- wie die jüngeren Gerichtsurteile beweisen, entwickelt sich die Rechtssprechung im Dieselskandal zugunsten der Verbraucher.
- Es könnte sein, dass dies schon ein erster Vorbote hinsichtlich des kommenden BGH-Urteils ist, das Anfang Mai zum Dieselskandal erwartet wird.
- Rechtsexperten vermuten, dass der BGH hier wiederum im Sinne der Verbraucher entscheidet.
Kurz vor der ersten Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Diesel-Abgasskandal am 5. Mai 2020 ergehen im Zusammenhang mit dem lange umstrittenen „Käuferwissen“ aufsehenerregende Urteile.
So hat das Oberlandesgericht Koblenz am 3. April 2020 Volkswagen zu Schadensersatz nach § 826 BGB verurteilt, obwohl der Kläger sein Fahrzeug erst im Oktober 2017 gekauft hatte. (Az. 8 U 1956/19).
Wann wusste der Kläger Bescheid?
In der Vergangenheit wurde bei Fahrzeugen, die deutlich nach der Veröffentlichung der ad-hoc Mitteilung durch VW im September 2015 gekauft wurden, häufig ein Anspruch des Klägers verneint, weil ein Wissen des Klägers über den Dieselskandal zum Zeitpunkt des Autokaufs vermutet wurde.
Doch spätestens seit diesem aktuellen Urteil ist klar: Es kommt immer auf die konkrete Kenntnis des Klägers im Einzelfall an.
VW: „sittenwidrig und vorsätzlich“ gehandelt
Im vorliegenden Fall hält das OLG Koblenz VW für schadensersatzpflichtig nach § 826 BGB, weil VW sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt habe. Das objektiv sittenwidrige Verhalten von VW dauerte zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages im Oktober 2017 auch noch an.
Mit der ad-hoc-Mitteilung im September 2015 von VW sei das sittenwidrige Verhalten nicht entfallen. Denn mit dieser Mitteilung habe VW die Öffentlichkeit lediglich allgemein über Unregelmäßigkeiten bei der Abgasreinigung des Motors EA 189 informiert.
Damit folgt das OLG Koblenz der Argumentation des OLG Hamm (Urteil vom 10. September 2019, Az. 13 U 149/18) sowie des OLG Oldenburg (Urteil vom 16. Januar 2020, Az. 14 U166/19).
Bessere Chancen für Verbraucher
Diese Urteile können als Beleg dafür diesen, dass sich in den vergangenen Monaten die Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher entwickelt hat.
Auch das Landgericht Köln urteilte am 11. März 2020 zugunsten einer Klägerin, dass VW deren manipuliertes Fahrzeug zurückzunehmen und Schadenersatz zahlen müsse, obwohl sie das Fahrzeug erst Ende 2016 erwarb.
Damit schloss sich das Landgericht der mittlerweile herrschenden Meinung an, die wesentlich und neben den vorgenannten OLG-Entscheidungen durch die Entscheidungen des OLG Dresden (Urteil vom 05.3.2020, Az. 10a U 1907/19), des OLG Brandenburg (Urteil vom 11.2.2020, Az. 3 U 89/19), des OLG Köln (Urteil vom 04.10.2019, Az. 19 U 98/19) sowie des OLG Kiel (Urteil vom 06.12.2019, Az. 17 U 69/19) geprägt wurde.
Vor diesem Hintergrund kann allen Käufern von VW-Dieselfahrzeugen, in denen ein EA189-Motor verbaut ist, nur dringend geraten werden, Ihre Ansprüche so schnell als möglich prüfen zu lassen.
Denn: Auch wenn Sie Ihre Fahrzeuge erst ab dem Jahr 2016 gekauft haben, stehen die Chancen gut, Schadensersatz von VW zu erhalten!