Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen
Daimler muss im Abgasskandal weitere Fahrzeuge zurückrufen. So ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 25.10.2021 den Rückruf für 5.799 Mercedes Benz Sprinter (Baujahr 2011-2013) an. Weiterhin gab das Amt Rückrufe für insgesamt 51.156 Modelle weltweit der Mercedes-Benz A- und B-Klasse (Baujahr 2009-2011) an. Und auch für 706 Fahrzeuge von Mercedes-Benz-G-Klasse (Baujahr 2015-2016) erfolgte ein Rückruf.
Als Rückrufgrund ist jeweils: „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ angegeben.
Gerichte sehen Schuld – Daimler gibt sich unschuldig
Daimler behauptet nach wie vor, dass keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Die verwendeten Funktionen seien erlaubt. Jedoch sehen das viele Gerichte anders. So haben mehrere Gerichte wie das Landgericht Stuttgart sowie die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg den Fahrzeughersteller bereits zu Schadensersatzzahlungen verurteilt. Grund: „sittenwidrige Schädigung“.
Dass Daimler, genauso wie die meisten anderen Fahrzeughersteller, unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat, glaubt auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Sie verurteilte drei Daimler-Mitarbeiter zu Haftstrafen. Ebenso führt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Diesel-Musterfeststellungsklage gegen den Hersteller.