Vorteile vom kleinen Schadensersatz
Wer einen Diesel mit unzulässiger Abschalteinrichtung gekauft hat, kann einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Dabei fordert der Dieselkäufer den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zurück. Dafür muss er das Auto zurückgeben.
In Urteilsbegründungen liest sich das z. B. so: „Dem Kläger steht ein Anspruch auf Rückerstattung des von ihm gezahlten Kaufpreises abzüglich des Wertes der von ihm gezogenen Nutzungen Zug um Zug gegen Rückübereignung des Fahrzeugs zu.“ (Az. 16 O 1963/20, Urteil gegen Mercedes Benz).
Juristen sprechen hier von einem „großen Schadensersatz“. Doch es gibt noch eine weitere Variante der Entschädigung für Dieselkäufer: den kleinen Schadensersatz.
Beim kleinen Schadensersatz können Dieselkäufer ihr Auto behalten und es fällt keine Nutzungsentschädigung an. Sie haben jedoch dann nur einen Anspruch auf die Rückerstattung einer Kaufpreis-Minderung. Es wird also der Wertunterschied zwischen dem mangelhaften Fahrzeug und einem Fahrzeug, das keine Mangel gehabt hätte, betrachtet.
Bundesgerichtshof befürwortet kleinen Schadensersatz
Dass geschädigte Dieselkäufer Anspruch auf einen kleinen Schadensersatz haben, stellte auch der Bundesgerichtshof fest (Urteil vom 06.07.2021 gegen VW, Az. VI ZR 40/20).
Wie hoch der kleine Schadensersatz ist, muss allerdings im Einzelfall geklärt werden, so der BGH. Dabei soll betrachtet werden, welcher Betrag aus heutiger Sicht beim Kauf zu viel ausgegeben wurde. Auch Vor-und Nachteile, die durch eine Software-Update entstanden sind, müssen mit einberechnet werden.
Kleiner Schadensersatz für Fiat-Wohnmobil
Ein Urteil mit kleinem Schadensersatz wurde jetzt auch im Fiat-Abgasskandal gefällt. Der Kläger kaufte im Juli 2019 ein Wohnmobil des Herstellers Pilote (Kaufpreis: 71.500 €). Das Fahrzeug enthält einen Fiat Ducato-Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung.
In dem Fall musste der Fahrzeughändler eine Preisminderung von 25 Prozent erstatten. Der kleine Schadensersatz beträgt hier also 17.875 €. Der Käufer kann sein Wohnmobil behalten. (Urteil vom 17.08.2021, Az. 2 O 175/21). Bei dem Urteil handelt es sich um ein Teilversäumnisurteil, das noch nicht rechtskräftig ist.
Schadensersatz für Ihren Diesel
Ob bei Ihnen ein kleiner oder ein großer Schadensersatz durchgesetzt werden kann, weiß Ihr Partneranwalt. In den meisten Fällen erhalten Verbraucher einen großen Schadensersatz. Sprechen Sie Ihren Partneranwalt gern zu den Möglichkeiten an, wenn Sie Ihren Diesel in jedem Fall behalten möchten. Je nachdem, welcher Schadensersatz für Sie infrage kommt, ändert sich auch unser Erfolgshonorar.